Die absurden Verteidiger der Annette Schavan

[Veröffentlicht im „Neuen Deutschland“ am 18.1.2013]

Noch im Januar wird die Universität Düsseldorf darüber entscheiden, ob sie ein Verfahren beginnt, der Bun­desbildungsministerin Annette Schavan den Doktortitel zu entziehen. Im Mai 2012 war bekannt geworden, dass Plagiatsjäger auch bei Schavans Doktorarbeit fündig geworden waren. Im Oktober wurde dann dem „Spiegel“ ein fakultätsinternes Gutachten zugespielt, in dem ein Düsseldorfer Professor zu dem Urteil kommt, dass „eine leitende Täuschungsabsicht“ zu erkennen sei.

Die Verteidigungen der Ministerin selbst sind an sich schon bezeichnend genug. Zuerst beklagt sie, dass die Plagiatsjäger anonym geblieben sind: Dann könne man die Vorwürfe (leider, leider) nicht diskutieren. Dann folgt ihr besonders sachdienlicher Hinweis, sie habe die Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ ange­fertigt. Und auf das Düsseldorfer Gutachten reagiert sie besonders böse, weil man es ihr nicht als erster zum Lesen ge­geben hat – das sei akademisches Fehlverhalten ersten Ranges.

Es sagt nun schon einiges über das Niveau und das Selbstverständnis unserer akademischen Eliten, wenn eine Doktorin der Philosophie – noch hat sie den Titel ja – ein sogenanntes Quellenargument anführt und damit sagt: Mir passt nicht, (dass ich nicht weiß) woher die Kritik an meiner Arbeit kommt, also darf ich sie ignorieren. Oh, und sie hat ein reines Gewissen? Na, dann können wir ja getrost aufhören, weitere Nach­forschungen anzu­stellen, offenbar ist dann mit der Arbeit alles in Ordnung. Zu einer inhaltlichen Äußerung, das versteht sich an­scheinend von selbst, kann sich eine hochwichtige Person des öffentlichen Lebens nicht herablassen.

Noch absurder wird es allerdings, wenn sich alle möglichen mehr oder weniger berufenen „Experten“ zu Wort melden, um sich schützend vor ihre Schwester-Krähe stellen. Der Bildungshistoriker Elmar Tenorth schreibt bei­spielsweise in der „Zeit“, bloße „Zitierfehler“ seien „nicht zu bestreiten“, und um die Verstöße weiter zu ver­harmlosen, setzt er das Wort „Zitierfehler“ auch noch in Anführungszeichen, auf dass es ja nicht zu ernst­ge­nom­men werde. Allein anhand der Häufigkeit solcher „Regelwidrigkeiten“ (von denen sich Tenorth eben­falls durch Anführungszeichen distanziert) könne man schließlich eine Dissertation nicht be­werten. Zudem hätten die Kri­tiker nach den meisten Quellen, aus denen Schavan abgeschrieben hat, „kaum suchen“ müssen – als könne nicht schuldig sein, wer es dem Pla­giatsjäger so einfach macht. Und zu guter letzt: „So kommen die meisten be­män­gelten Zitate in einem Textteil vor, der schon vom Titel her keine eigenständige Leistung be­ansprucht.“ Hoffent­lich haben alle Schüler und Studenten das richtig mit­be­kommen und werden sich ab jetzt darauf berufen: Wenn es eh nur um eine zusammenfassende Darstellung geht, dann darf man abschreiben, was das Zeug hält.

Die Wirklichkeit sieht aber dann doch ein bisschen anders aus als in Tenorths Fantasie. Wer eine Seminar-, Bachelor- oder gar Doktorarbeit abgibt, die auch nur ein Zehntel soviele abgeschriebene Stellen enthält wie die Arbeit Schavans, und die Prüfer diese Stellen entdecken, wird ohne Zweifel und ohne jegliche Prüfung der mög­lichen inhaltlichen Meriten der Arbeit durchfallen. Im Zweifelsfall drohen sogar Exmatrikulation, Buß­gelder oder eine strafrechtliche Verfolgung, falls eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, der zufolge die Arbeit selbständig und mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung aller Quellen verfasst wurde. Zur Sicherheit noch einmal: Jeder Bachelorstudent, dem auch nur ansatzweise soviel Abschreiben nachge­wiesen werden kann wie Annette Schavan, wird ohne jede Nachfrage durchfallen gelassen.

Stattdessen bemühen sich aber noch andere Vertreter der akademischen Elite um die Ehrenrettung der Ministerin. So lässt sich ein früherer DFG-Präsident, Wolfgang Frühwald, damit zitieren, es gehe ja bloß um „handwerkliche Fehler“. Der Chef der Helmholtz-Gemeinschaft, Jürgen Mlynek, meint gar, weder könne er als Physiker eine solche geisteswissenschaftliche Arbeit beurteilen noch seien „mechanistische Textver­gleiche“ ein probates Mittel, um ein Urteil über mutmaßliche Plagiate fällen zu können. Karl Max Einhäupl, Vorstands­vorsitzender der Charité und ehemaliger Vorsitzender des Wissenschaftsrats, behauptet gar, den Kritikern gehe es nicht um das „Motiv der wissenschaftlichen Redlichkeit“, sondern um eine „politische Mission“ – die Ministerin Schavan schätze er übrigens sehr.

Wie peinlich, dass sich selbst herausgehobene Vertreter der Wissenschaft nicht dazu durchringen können, ein ehrliches Urteil über die Sache zu fällen, sondern stattdessen die absonderlichsten Ausflüchte und Ab­lenkungen erfinden. Eine Arbeit ist selbstredend aus exakt denselben Gründen in der Physik ein Plagiat wie in jeder anderen Wissen­schaft. Und für ein solches Urteil reichen sehr wohl „mechanistische Textvergleiche“, denn was sollte man sonst noch heranziehen, um zu erkennen, dass jemand von einem Dritten abge­schrieben hat? Und was bezweckt wohl die Abwertung als eine „mechanistische“, also quasi unmenschliche Handlung, so als würde man die Men­schen­würde von Frau Schavan beschneiden? Nichts beschädigt man mehr als das Motiv der wissenschaft­lichen Redlich­keit, wenn man genau dieses Motiv unter den Teppich kehren möchte, weil angeblich auch andere Motive im Spiel sind. Die ändern aber, selbst wenn sie vor­handen sind, rein gar nichts an der wissenschaftlichen Unred­lich­keit eines Plagiats.

Und wenn sonst nichts mehr hilft, bedient man sich einfach des Relativismus-Tricks. „Tatsächlich muss beim Verstehen und Auslegen von Texten immer die hermeneutische Differenz berück­sichtigt werden“, schreibt zum Beispiel die „Süddeutsche“ – Schwurbel-Deutsch für: Damals galten ganz andere Maß­stäbe als heute. Auch Schavans Doktorvater behauptet, ihre Arbeit dürfe „nicht ausschließlich nach heutigen wissen­schaft­lichen Maß­stäben bewertet werden“. Was der Juraprofessor Volker Rieble als „eine Uraltausrede“ bezeich­net. Zu recht, denn auch vor dreißig Jahren (genauso wie vor sechzig Jahren) galt im Kern dasselbe wie heute: Die Autoren­schaft von Ideen in einer akademischen Arbeit muss klar erkennbar sein. Wer das zu seinen Gunsten erschwert, indem er vorspiegelt, bestimmte Ideen seien seine eigenen, obwohl sie von Dritten stammen, ist ein Plagiator.

Bei alledem wäre es vielleicht noch nicht einmal tragisch, wenn Frau Schavan einfach zugeben würde, dass sie damals nicht ordentlich gearbeitet hat, dass sie versteht, warum das wichtig gewesen wäre und warum man auch heute zu recht darauf besteht, und dass sie eine Entscheidung ihrer ehemaligen Uni, ihr den Doktortitel abzu­erkennen fraglos akzeptieren würde, sollte die Entscheidung so fallen. Für ihren Job ist der Titel nicht ent­schei­dend, ein Rücktritt also auch nicht zwingend. Belügt sie allerdings weiterhin (und das tut sie genauso wie Gut­tenberg) ohne jede Einsicht die Öffentlichkeit, die mit einer einfachen Google-Suche nach „schavanplag“ Dut­zende unbestreitbarer Plagiate in ihrer Doktorarbeit einsehen kann, dann ist sie nicht mehr haltbar. Wie sie selbst das über Guttenberg sagte, sollte sie sich öffentlich schämen – ebenso wie ihre verantwortungslosen Verteidiger.

1 comment

    • Iris on 23. January 2013 at 00:16
    • Reply

    Bisher das beste zu diesem Thema. Da können sich die vielen Journalisten, allen voran die der doch angeblich so renommierten “Zeit” eine Scheibe abschneiden!

    Chapeau PeterM.

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